Poiché attualmente nel sottomarino si discute se ciò sia legale in Germania… È legale in Austria? Non ne ho davvero idea.

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di Amazing_Raspberry_91

21 Comments

  1. AverageIceteaEnjoyer on

    Ein Supermarkt der Einsparungen an die Kundschaft zurück gibt?

    Muss wohl illegal sein in Österreich.

  2. The_Toxicity on

    In Deutschland ist das, von den Firmen die die Kartenzahlung abwickeln her nicht erlaubt, in Österreich ebenso. Weder Gebühr, noch Mindesteinkaufswert für Kartenzahlung ist dem Händler von Seiten des Zahlungsservices erlaubt. Obs legal ist, ka, aber eine kleine E-mail an den Zahlungsanbieter und die Sache hat sich erledigt, die nehmen das ernst

  3. B33rb0ttl3 on

    Also wenn man dort in Bar zahlt, dann muss man Kartengebühren zahlen?

  4. Wenn der Würstelstand Bargeld haben will, vermute ich, dass nicht alles versteuert wird. Aber was hat Spar davon? Da läuft dich sowieso alles über die Kassa?! Oder geht es dabei nur darum den Kunden zu schmeicheln?

  5. Fritzschmied on

    Is das ned bulshit was da steht. „Bei BARZAHLUNG geben wir die KARTENGEBÜHREN an dich weiter“ also wenn man bar zahlt dann zahlt man kartengebüren? Dann zahlt ich doch mit Karte.

  6. soft_hours on

    Ich werde trotzdem kein Bargeld mit mir rumtragen. Bietet ein Verkäufer keine Kartenzahlung, kaufe ich woanders.
    Finde es noch immer interessant, dass dieses Beharren auf das exklusive Bezahlen mit Bargeld in Österreich so ein großes Ding ist. Viel angenehmer in so einigen anderen Ländern.

  7. Luki4020 on

    Hab das bei kleineren Läden schon a paar mal gehabt, aber nie mit einem Schild so der eher so: Ah du zahlst Bar, dann zieh ich dir die 3% Skonto ab

  8. aguycalledluke on

    Das ist so grenzdebil das es nur von Idioten erdacht werden kann.

    Als würde Bargeldhandling nicht wesentlich mehr kosten.

  9. LordAnomander on

    Es nervt mich, dass ich noch immer nicht überall mit Karte zahlen kann. Zudem geht’s an der Kassa viel schneller wenn niemand Bar bezahlt, sogar beim Hofer, wo die Kassierer schnell sind mit dem Rückgeld.

    Aber wenn es irgendwer nötig hat, dass er sich ein paar Cent spart und sich darüber freut, dann von mir aus. Ich würds ned geil finden, wenn das bei einem Geschäft in meiner Nähe so wäre … *hält dem Kassier ein volles Börsl mit Kleingeld hin* „suchen sie es bitte raus“

  10. ragingQuokka on

    wird wirtschaftlich sicher raketenwissenschaft bis schier unmöglich sein dies über die gemeinkosten einzurechnen

  11. anyOtherBusiness on

    Ich verstehs so: wenn ich bar zahl, bekomm ich das, was dem Unternehmen die Karte Zahlung gekostet hätte als Rabatt. Das Geschäft erspart sich also nichts.

  12. eepithst on

    Das habe ich auf der Webseite der WKO gefunden. Ist zwar für Onlineshops, aber ich denke dass das dann für reguläre shops auch gelten sollte.

    >Allerdings gibt es für Online-Händler eine Möglichkeit, die Zahlungspolitik zu beeinflussen, ohne gegen das Surcharging-Verbot zu verstoßen: Online-Händler dürfen ihren Kunden Rabatte für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels gewähren. Es ist daher zulässig, Kunden einen Preisnachlass als Anreiz für die Nutzung von kostengünstigen Zahlungsarten (z.B. Vorkasse) anzubieten. Das kann dazu führen, dass vermehrt jene Zahlungsmittel gewählt werden, die für den Online-Händler am kostengünstigsten sind. 

    Also ja, so scheint das erlaubt zu sein.

  13. vogelias on

    Das würde ich sofort einklagen und bei Bezahlung die Polizei rufen.

  14. _KeyserSoeze on

    Ja klar. Und bei der Bargeldzahlung wird das Geld, dass man für das Wechselgeld ausgeben muss weitergegeben, oder den Aufwand das Geld in der Kassa zu zählen, oder das Unternehmen, dass das Geld abholen muss. Das ist so dermaßen vertrottelt 🤦‍♂️

  15. **Zur Frage.** Legal vermutlich ja, aber ziemlich sicher vom Zahlungsdienstleister vertraglich verboten.

    **Etwas erweitert.** Eigentlich sollte es eine gute Sache sein. Wenn der Zahlungsdienstleister vorschreibt, dass Kosten für den Kunden nicht transparent sein dürfen, wird dadurch ein Preiswertbewerb zwischen den Dienstleistern verhindert. Das betrifft insbesondere Kreditkarten beim Versandhandel, wo es gerne Mal 5% sein können.

    Nachteil: Kostentransparenz der Zahlungsmittel würde die Preise unübersichtlicher machen. Zumindest kurzfristig.

    Und wie viele schon erwähnt haben, die Handhabung von Bargeld ist auch nicht gratis. Zwischen Diebstahlsrisiko, der Gefahr zu viel oder zu wenig Wechselgeld zu geben, sowie Bearbeitungsgebühren der Banken… Abgepackte Stangen Kleingeld fürs Wechseln werden von der Bank auch nicht gratis bereit gestellt.

    Früher hat man gerade von kleinen Händlern gehört “mindestens 50¢ Gebühr pro Kartenzahlung, also Bargeld bis 10€”. Da ist dann klar dass man einen Bleistift für 2€ nicht per Karte zahlen darf. Wenn es sich hingegen wirklich um die von anderen Postern erwähnten 2¢ auf 13€ geht, dann kommt Barzahlung ziemlich sicher teurer.

  16. ninjagulbi on

    Und wenn man mit Karte zahlt bekommt man dann die Kosten des Bargeldhandlings als Rabatt?
    Ist nämlich nicht so dass das gratis wäre…

  17. Immedimoeba1223332 on

    Legal, im Sinne von es wird gegen keine Gesetze verstoßen, dürfte es sein. Wichtiger ist wahrscheinlich, was in den Verträgen steht, mit denen die Kartenzahlung geregelt ist. Meine Vermutung wäre, dass es in den AGB als Skonto für sofortige Zahlung steht. Gibt es ja auch manchmal ähnlich bei Onlinehändlern, wo so Skonto auf Vorkasse gewähren.

  18. le_nopeman on

    Gesetzlich ist es vermutlich erlaubt, es ist Vertragsbruch.

  19. schwarzmalerin on

    Groscherlzählen kostet am Ende sicher mehr, in Arbeitszeit und weniger Kundschaft. Aber wahrscheinlich ist es ein Minimarkt.

  20. AgitatedMushroom2529 on

    Man darf einen mindestkaufwert definitiv verlangen.

    Es muss halt der bankomat in der nähe sein um ein barzahlen zu ermöglichen

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