Due anni di carcere per uno speeder di 23 anni

https://wien.orf.at/stories/3270181/

di Pumuckl4Life

2 Comments

  1. darkie91 on

    bedingt oder unbedingt steht nicht im artikel, oder hab ichs überlesen? oder bedeutet „haft“ direkt unbedingt?

  2. Sharp-Gas-7223 on

    >Der 23-Jährige, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, bekannte sich „vollinhaltlich geständig“, wollte aber keine weiteren Angaben machen. **Der Mann, der nicht zum ersten Mal vor Gericht saß,** entschuldigte sich „bei allen, die ich verletzt habe, oder verletzen hätte können“. Er sei in Panik gewesen – „ich habe das nicht realisiert“.
    >
    >Hätten die Polizisten die Kontrolle vollzogen, wäre es vermutlich nur zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein gekommen. So musste sich der 23-Jährige **nun wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt durch schwere Nötigung, wegen versuchter schwerer Körperverletzung und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten**. **Der Strafrahmen lag bei bis zu fünf Jahren.**

    ~~wie kommen die auf nur 5 jahre?~~

    ~~schwere nötigung hat alleine 1 bis 10 jahre.~~

    mir ist es zu wenig.

    edit: falsch gegoogelt.

    ich bleib dabei: mir ist es zu wenig.

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